Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei, können die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06).
Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 28.05.2024 beantragt wurden, abgeholt werden.
Die Lieferung von Reisepässen dauert zur Zeit mindestens 8 Wochen.
Die Lieferung von Personalausweisen bis zu 3 Wochen.
Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten Ausweises/Reisepasses und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin.
Bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre und die Gebühren belaufen sich beim Personalausweis auf 37,00 € und beim Reisepass auf 70,00 €.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Die Gebühr für einen Personalausweis liegt hier bei 22,80 € und für einen Reisepass bei 37,50 €.
In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00 €.
Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Beckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder das Familienstammbuch mit.
Wichtiger Hinweis:
Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit oder Ferien, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Gemeinde Beckingen hat hierauf keinen Einfluss.
Es wird deshalb empfohlen, die Dokumente mit entsprechend ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu beantragen.
Wenn eine rechtzeitige Lieferung aufgrund verspäteter Beantragung nicht möglich ist, sind die zusätzlichen Kosten eines Expressreisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses selbst zu tragen!