Hunde frei laufen lassen ist im Naturschutzgebiet Wolferskopf verboten! Abseits der Wege gehört die Natur ihren Bewohnern!
Die Naturwacht Saarland ist für die Betreuung und Kontrolle der saarländischen Naturschutzgebiete zuständig und möchte aus gegebenem Anlass folgenden Hinweis geben:
Das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ bei Beckingen ist ein besonders wertvoller Lebensraum und Heimat für viele geschützte und seltene Tiere und Pflanzenarten. Unzulässig sind alle Veränderungen und Störungen, die das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ beeinträchtigen.
Es ist laut §3 Nr.7 nicht erlaubt, Hunde frei laufen zu lassen.
Nicht zulässig ist nach §4 Nr.13 außerdem „... nicht jagdbare wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten... sowie... Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen“.
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ (N 6506-301) vom 10. April 2017 und § 11und § 22, Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz
§ 25 Betreten des Waldes, Gesetz Nr. 1069 - Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Das Nichtbeachten dieser Gesetze richten schwere Schäden am Lebensraum Wald mit seinen Tieren und Pflanzen an.
Widerrechtliches und unbefugtes Handeln kann als Ordnungswidrigkeit nach § 50 Absatz 2 Nummer 1b und 1d Landeswaldgesetz behandelt werden.
Kontakt:
Naturwacht Saarland
Frank Grütz
Mobil: 0174 - 950 35 21
E-Mail: f.gruetz@naturwacht-saarland.de