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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 33/2026
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Reimsbach wird folgendes angeordnet:

In der Straße „Zur Plätsch 6“ an der Grundschule bzw. am Kindergarten wird gegenüber der Mehrzweckhalle ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ausgewiesen.

Dazu wird am Kopfende des Parkplatzes das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) angebracht.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 12.08.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
In Vertretung
Nicolas Adam, Erster Beigeordneter