Im Gemeindebezirk Reimsbach wird folgendes angeordnet:
In der Straße „Zur Plätsch 6“ an der Grundschule bzw. am Kindergarten wird gegenüber der Mehrzweckhalle ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ausgewiesen.
Dazu wird am Kopfende des Parkplatzes das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.