Im Gemeindebezirk Hargarten wird folgendes angeordnet:
In der „Hargarter Straße“ wird auf dem Dorfplatz das Parken nur für Pkw’s, Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden in der Zeit von 8 bis 20 Uhr angeordnet. Darüber hinaus wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ausgewiesen.
Dazu wird an der Einfahrt zum Dorfplatz das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit den Zusatzzeichen Nr. 1010-58 (Personenkraftwagen), Nr. 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden) und Nr. 1040-30 (zeitliche Beschränkung 8-20 h) angebracht.
Links neben der Einfahrt wird das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.