Im Gemeindebezirk Saarfels wird folgendes angeordnet:
In der Straße „Im Gäßchen“ wird die vorhandene Verkehrsregelung geändert. Die Straße wird in Richtung „Saarfelser Straße“ als Einbahnstraße ausgewiesen.
Dazu werden die vorhandenen Verkehrszeichen Nr. 357 (Sackgasse) entfernt. An der Einfahrt von der Straße „Im Borngarten“ kommend wird linksseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) und rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) angebracht.
An der Einmündung von der „Merziger Straße“ in die Straße „Im Gäßchen“ wird beidseitig das Verkehrszeichen Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) installiert.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.