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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 36/2022
Sonstige Behörden - Infos
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Landesbetrieb für Straßenbau Straßenaufbrüche und Leitungsverlegungen im Straßenraum

Momentan werden mit Hochdruck neue Leitungen verlegt, bestehende Leitungen geändert oder Hausanschlüsse eingerichtet.

Für diese Arbeiten hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) größtes Verständnis. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Straßenaufbrüche zur Leitungsverlegung erfolgen, ohne dass der LfS informiert wurde oder eine Abstimmung erfolgt wäre.

Es darf dabei nicht vergessen werden, dass Arbeiten auf Bundes- und Landstraßen durchgeführt werden. Hier ist der LfS für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verantwortlich. Die diesbezüglichen Interessen des LfS werden durch diese Arbeiten regelmäßig tangiert.

Daher ist es zwingend erforderlich, dass jegliche Form von Arbeiten an Leitungen dem LfS angezeigt und mit ihm abgestimmt wird.

Für die Durchführung von Betriebsarbeiten wird nach Abstimmung mit der zuständigen Straßenmeisterei eine Aufbruchgenehmigung erteilt.

Für Neuverlegungen und Änderungen an Leitungen bedarf es einer Zustimmung (Telekommunikationsunternehmen) bzw. des Abschlusses eines Gestattungsvertrags (sonstige Leitungsträger). Die Erteilung von Zustimmungen / Gestattungen setzt eine technische Prüfung voraus, so dass nicht nur aussagekräftige Planungsunterlagen einzureichen sind, sondern auch aufgrund der hohen Anzahl an Maßnahmen mit einer Bearbeitungsfrist einiger Wochen gerechnet werden muss. Der LfS bittet daher um frühzeitige Antragsstellung.

In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) der Verkehrsbehörde die Aufbruchgenehmigung / Zustimmung / Gestattung des LfS nicht ersetzt!

Weitere Informationen stehen auf der Website des LfS unter „Service“ zum Thema „Antrag auf Leitungsverlegung“ zur Verfügung.