Die nachstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan der Stiftung „Kulturbesitz der Gemeinde Beckingen“ für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme vom 04.09.2024 bis einschl. 02.10.2024 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 2.10, öffentlich aus.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Beckingen, den 04.09.2024