vom 02.03.2005 in Verbindung mit § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, Amtsbl. S. 682, in der derzeit geltenden Fassung
Das Kuratorium der Stiftung „Kulturbesitz der Gemeinde Beckingen“ hat den Jahresabschluss der Stiftung für das Jahr 2022 gem. § 11 Abs. 3 der Satzung der Stiftung vom 02.03.2005 geprüft.
Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 einstimmig den Jahresabschluss beschlossen. Den Vorsitzenden von Kuratorium und Vorstand wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit den Rechenschaftsberichten liegt zur Einsichtnahme vom 04.09.2024 – 02.10.2024 im Rathaus, Zimmer Nr. 2.10, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus.