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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 36/2024
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

In der „Fischerbergstraße“ wird am Parkplatz vor dem Friedhof ein beschränktes Parken angeordnet.

Dazu werden an der Einfahrt zum Parkplatz beidseitig die Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit den Zusatzzeichen Nr. 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) angebracht.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 04.09.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann