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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 36/2024
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Saarfels wird hiermit folgendes angeordnet:

In der „Wendelinusstraße“ in Höhe des Anwesens Nr. 28 werden neben der vorhandenen Fahrbahnschwelle beidseitig Sperrpfosten aufgestellt. Dazu werden die Verkehrszeichen Nr. 600-60 (Sperrpfosten) dort angeordnet.

Des Weiteren wird am Ende der „Wendelinusstraße“, Ortsausgang Richtung Fischerberg, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Dazu wird hinter dem Ortseingang das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) aufgestellt.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Begründung:.

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen

Beckingen, den 04.09.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann