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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 38/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Reimsbach wird hiermit folgendes angeordnet:

In der „Kapellenstraße“ in Höhe der Anwesen Nr. 10 und 10a werden rechtsseitig in Fahrtrichtung Wendelinus-Kapelle zwei Sperrpfosten aufgestellt. Dazu wird dort jeweils das Verkehrszeichen Nr. 600-60 (Sperrpfosten) angeordnet.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Begründung:.

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.

Beckingen, den 21.09.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann