Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 38/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Düppenweiler wird folgendes angeordnet:

In der „Kolpingstraße“ wird zu Beginn daraufhin gewiesen, dass es keine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge gibt.

Dazu wird an der Einfahrt der „Kolpingstraße“ von der „Hauptstraße“ kommend am vorhandenen Verkehrsschild Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) das Zusatzzeichen Nr. 1008-34 (keine Wendemöglichkeit) angebracht.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 21.09.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann