In der „Rehlinger Straße“ wird eine Tempo 30 - Zone eingerichtet.
Dazu wird zu Beginn der Einfahrt von der „Bahnhofstraße“ kommend rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 274.1-40 (Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig, Rückseite Verkehrszeichen Nr. 274.2-50) aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.