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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 38/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Ältere Kartenführerscheine ohne Datum des Ablaufs der Gültigkeit (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheins) müssen ersetzt werden.

Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

• Ein aktuelles biometrisches Passfoto

• Der bisherige Führerschein

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835 55260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.