In der Vergangenheit kam es aufgrund der örtlichen Verhältnisse immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen in einem Teilabschnitt der Straße „Auf der Heide“.
Zur Beurteilung über mögliche Verkehrslösungen wird daher vom Sportplatz kommend 5 m vor der Zufahrt zu den Anwesen Nr. 15, 15a, 15b und 17 bis zu dem Anwesen Nr. 9 bis zum 30.11.2023 rechtsseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet.
Das eingeschränkte Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite von den Anwesen Nr. 2 bis 20 wird für diese Zeit aufgehoben.