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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 39/2026
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Saarfels wird hiermit folgendes angeordnet:

In der „Wendelinusstraße“ wird ab der Einmündung „Im Bornfloß“ auf der linken Seite bis zum Anwesen Wendelinusstraße 13 ein absolutes Haltverbot ausgewiesen.

Dazu wird - in Fahrtrichtung gesehen - vor dem Anwesen „Wendelinusstraße 13“ das Verkehrszeichen Nr. 283-10 (Absolutes Haltverbot, Anfang -Aufstellung rechts) sowie vor dem Anwesen „Im Bornfloß 2“ in der „Wendelinusstraße“ das Verkehrszeichen Nr. 283-20 (Absolutes Haltverbot, Ende - Aufstellung rechts) aufgestellt.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Begründung:

Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 23.09.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
In Vertretung
Nicolas Adam, Erster Beigeordneter