Am Sonntag, dem 27. September 2026, findet in der Gemeinde Beckingen die Stichwahl des Bürgermeisters statt.
Bei Rückfragen erreichen sie das Wahlamt unter 06835/55-150 (Judith Weiß) oder 06835/55-158 (Niklas Kredteck).
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte entsorgt haben oder diese nicht mehr finden, stellt dies kein Problem dar.
Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte in Ihrem Wahllokal wählen.
Hierzu genügt die Vorlage Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises.
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag verhindert sind, haben die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Die Briefwahlunterlagen können
| * | persönlich im Sitzungssaal der Gemeinde Beckingen im Briefwahlbüro |
| * | schriftlich mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte |
| * | Online durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte |
beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Wer bereits für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2026 Briefwahl beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27.09.2026 automatisch erneut zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
Das Briefwahlbüro der Gemeinde Beckingen befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses (Zugang über die Deutschherrenhalle, rechts neben dem Haupteingang zum Rathaus) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
| Am Vormittag: | Montag - Donnerstag von 8.30 - 12.00 Uhr |
| Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr | |
| Am Nachmittag: | Montag und Donnerstag von 13.30 - 15.15 Uhr |
| Dienstag von 13.30 - 18.00 Uhr |
Sie erreichen das Briefwahlbüro barrierefrei über den Zugang am Lebensgarten/Traupavillon, wo Sie auch parken können. Fahren Sie hierzu am "Rathauskreisel" rechts und folgen der Beschilderung hinter das Verwaltungsgebäude.
Anträge zur Briefwahl können nur bis zum 25. September 2026, 18.00 Uhr, entgegengenommen werden, bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.