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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 4/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Wahljahr 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen muss daher mindestens 14 Frauen und Männer vorschlagen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Aus den Vorschlägen der Kommunen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular für Interessenten finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.