Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 4/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Reimsbach wird hiermit folgendes angeordnet:

An der Grundschule Reimsbach, „Zur Plätsch“, wird an der Feuerwehrzufahrt in Höhe der Mehrzweckhalle ein absolutes Haltverbot angeordnet. Dazu wird oberhalb des vorhandenen Hinweisschildes „Feuerwehrzufahrt“ das Verkehrszeichen Nr. 283 (absolutes Haltverbot) angebracht.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung des Verkehrszeichens wirksam.

Begründung:.

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.

Beckingen, den 24.01.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann