Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:
In der „Karcherstraße“ wird vor dem Alten- und Pflegeheim „St. Marzellus“ eine Parkfläche für Krankenfahrzeuge eingerichtet.
Dazu wird linksseitig vor dem Altenheim am Ende der bestehenden Parkmarkierung das Verkehrszeichen Nr. 283 (Absolutes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1026-34 (Krankenfahrzeuge frei) aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.