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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 40/2022
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

In der „Karcherstraße“ wird vor dem Alten- und Pflegeheim „St. Marzellus“ eine Parkfläche für Krankenfahrzeuge eingerichtet.

Dazu wird linksseitig vor dem Altenheim am Ende der bestehenden Parkmarkierung das Verkehrszeichen Nr. 283 (Absolutes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1026-34 (Krankenfahrzeuge frei) aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 26.09.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann