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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 40/2022
Bekanntmachungen OPB/EWO/Standesamt
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Haustadt wird hiermit folgendes angeordnet:

In der Straße „Zum Weiher“, wird ab der Abzweigung „Zuckerbergstraße“ in Richtung „Friedhofstraße“ eine Einbahnstraße ausgewiesen. Dazu wird von der „Friedhofstraße“ kommend rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt. Zu Beginn der Abzweigung „Zuckerbergstraße“ wird rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) und linksseitig das Verkehrszeichen Nr. 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen

Beckingen, den 26.09.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann