Anlage 22 (zu 5 51 Abs. 2 und 5 52 Abs. 4 KWO)
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Beckingen hat gemäß § 40 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsblatt I S. 127) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsblatt I S. 828) und § 110 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsblatt I 2019, S. 171), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsblatt I, S. 878) in seiner Sitzung am 29. September 2026 das endgültige Ergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen festgestellt.
Das Wahlergebnis wird gemäß § 110 KWO öffentlich bekannt gegeben:
Von den 12.109 Wahlberechtigten haben 6.613 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben.
Hiervon waren 95 Stimmen ungültig und 6.518 Stimmen gültig.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
| Nr. 1 Nicolas Adam, CDU | 3.774 Stimmen (57,90 %) |
| Nr. 2 Sebastian Schmitt, SPD | 2.744 Stimmen (42,10 %) |
Herr Nicolas Adam hat damit mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist somit zum
Bürgermeister der Gemeinde Beckingen gewählt.