Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit dem Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen, wird hiermit für den Gemeindebezirk Düppenweiler folgendes angeordnet:
„Pfarrer-Gierend-Straße“ - Befahren des Schulhofes der Grundschule Düppenweiler zu bestimmten Zeiten
Die Anordnung vom 12.01.2018 wird wie folgt geändert:
• An der Einfahrt zum Schulhof werden an der vorhandenen Beschilderung die jeweiligen Zusatzzeichen „Mo-Fr 7-14 h, Linienverkehr + Lehrpersonal frei“ eingezogen.
• Neue Zusatzzeichen „Mo-Fr 7-16.30 h, Linienverkehr + Lehrpersonal frei“ werden aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Zusatzzeichen wirksam.
Begründung:
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.