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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 41/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Neues aus dem Rathaus

Nicolas Adam, Erster Beigeordneter

Marvin Bimperling, 2. Beigeordneter

Nächster Schritt zur Entwicklung neuer Gewerbeflächen

Die Gemeinde Beckingen arbeitet weiter daran, zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe zu schaffen und langfristig geeignete Flächen für Neuansiedlungen und Erweiterungen vorzuhalten.

Grundlage hierfür ist eine Gewerbepotenzialanalyse, mit deren Erstellung die Firma Kernplan im Jahr 2023 beauftragt wurde. Auf dieser Basis wurde ein Gewerbeflächenkonzept erarbeitet, das verschiedene mögliche Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet untersucht und bewertet hat. Der Gemeinderat hat dem Konzept zugestimmt und anschließend die erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Im nächsten Verfahrensschritt werden die betroffenen Ortsräte beteiligt. Ziel ist es, den Aufstellungsbeschluss noch in diesem Jahr zu fassen.

Als besonders wichtige potenzielle Entwicklungsflächen werden folgende Bereiche betrachtet:

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Reimsbach: Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Ober Kubsborn“ in Richtung Reimsbacher Hof,

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Düppenweiler: eine Fläche oberhalb der Tennisplätze in Richtung Beckingen,

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Beckingen: die Fläche hinter dem TÜV,

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Erbringen/Honzrath: eine Fläche zwischen beiden Ortsteilen in Richtung Wald.

Mit der vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um geeignete Flächen für eine künftige gewerbliche Entwicklung langfristig zu sichern. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass bei entsprechendem Bedarf und konkreten Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben auf bereits planerisch vorbereitete Flächen zurückgegriffen werden kann.

Die Ausweisung im Flächennutzungsplan stellt dabei noch keine unmittelbare bauliche Entwicklung der jeweiligen Flächen dar. Vielmehr werden damit die langfristigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde im Bereich Gewerbe gesichert und die Grundlage für gegebenenfalls erforderliche weitere Bauleitplanverfahren geschaffen.