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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 42/2023
Bekanntmachungen Hauptverwaltung
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Bekanntmachung der Wahlbereiche

Das Wahlgebiet der Gemeinde Beckingen wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 11.10.2023 gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für die Durchführung der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I:

Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels

Wahlbereich II:

Gemeindebezirke Düppenweiler und Haustadt

Wahlbereich III:

Gemeindebezirke Erbringen, Hargarten, Honzrath, Oppen und Reimsbach

Beckingen, den 18.10.2024
Michael Buchheit, Gemeindewahlleiter