Im Gemeindebezirk Düppenweiler wird folgendes angeordnet:
Die Straße „In dem Erbsengarten“, wird als Sackgasse ausgewiesen.
Dazu wird zu Beginn der Straße von der „Piesbacher Straße“ kommend rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 357 (Sackgasse) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.