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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 42/2025
Sonstige Behörden - amtlich
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​​​​​​​Der Landkreis Merzig-Wadern sucht Personen

zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Zur Vorbereitung der Wahl neuer ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes stellen die Landkreise bzw. der Regionalverband Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter auf. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.

Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter wählt aus den Vorschlagslisten der Landkreise und des Regionalverbandes die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter werden auf fünf Jahre gewählt.

Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagsliste des Landkreises Merzig-Wadern aufzunehmen sind, hat der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter auf 26 festgesetzt. Der Kreistag wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 8. Dezember 2025 über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheiden. Der ehrenamtliche Richter muss gemäß § 20 VwGO Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

(1) Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind gemäß § 21 VwGO ausgeschlossen:

1.

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,

2.

Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

3.

Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

(2) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können gemäß § 22 VwGO nicht berufen werden

1.

Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

2.

Richter,

3.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,

4.

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,

5.

Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessenten können bis spätestens 5. November 2025 die Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragen beim: Landkreis Merzig-Wadern, Abteilung Kreisorgane, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, Telefon: (06861) 80118 und E-Mail: kreisorgane@merzig-wadern.de

Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.merzig-wadern.de.

Hinweis: Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.