An alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Bei der Ortspolizeibehörde Beckingen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen verunreinigten Straßen, Bürgersteigen und Wegen in der Gemeinde durch Hundekot.
Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregel hinweisen:
Jeder Hundehalter/jede Hundehalterin ist dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Bürgersteige, Straßen und Wege der Gemeinde Beckingen nicht durch Hundekot oder ähnliches verunreinigt werden.
Sollte dies aber dennoch vorkommen, sind alle Verantwortlichen dazu verpflichtet, den Kot unverzüglich zu entfernen.
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 24 und 25 und Abs. 2 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Beckingen ist das Verunreinigen der öffentlichen Straßen durch Hundekot und die Nichtbeseitigung der verursachten Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann.
Ich bitte um Beachtung.