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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 43/2023
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beckingen

Im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“, Ortsteil Beckingen

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes und zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 04.11.2020 und 11.10.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beckingen im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ im Ortsteil Beckingen beschlossen. Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Die Stadt Dillingen/Saar und die Gemeinde Beckingen beabsichtigen gemeinsam die Erschließung touristisch-gewerblicher Projekte im Bereich Rundwies / Staustufe Rehlingen. Grundlage bildet ein bereits erarbeitetes interkommunales touristisches Konzept mit der Bezeichnung „Treffpunkt Saar“ (Stand: August 2018).

Der für eine touristisch-gewerbliche Entwicklung zu überplanende Bereich befindet sich anteilig auf den Gemarkungen Pachten (Stadt Dillingen/ Saar) und Beckingen (Gemeinde Beckingen). Während im Bereich des Dillinger Stadtteils Pachten die Entwicklung gewerblich-touristischer Nutzungen (z.B. Biergarten, Minigolf) geplant ist, sollen auf Beckinger Gemarkung Wohnmobilstellplätze entstehen und im östlichen Bereich (Höhe Kreisel) Flächen zur ökologischen Kompensation des Eingriffs der Gesamtmaßnahme in den Naturhaushalt bereitgehalten werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt für den Teilbereich Beckingen Flächen für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist zudem eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Daher ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, weshalb der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert wird. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „touristische Infrastruktur“, um u. a. die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planerisch vorzubereiten, sowie die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für die ökologische Kompensation des Eingriffs der Gesamtmaßnahme in den Naturhaushalt. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,5 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt. Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts, in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt. Die oben genannten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bergstraße 48, Zimmer 1.07 eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse planverfahren@beckingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Beckingen, den 25.10.2023
T. Collmann, Bürgermeister

Anlage zum Auslegungsbeschluss: