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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 43/2023
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“

in Der Gemeinde Beckingen, Ortsteil Beckingen; Interkommunales Projekt „Treffpunkt Saar“ mit der Stadt Dillingen/ Saar

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, zur Anpassung des Geltungsbereiches sowie der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.11.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ im Ortsteil Beckingen beschlossen hat.

In der Sitzung am 11.10.2023 hat der Gemeinderat die Anpassung des Geltungsbereiches beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

Die Stadt Dillingen/Saar und die Gemeinde Beckingen beabsichtigen gemeinsam die Erschließung touristisch-gewerblicher Projekte im Bereich Rundwies / Staustufe Rehlingen. Grundlage bildet ein bereits erarbeitetes interkommunales touristisches Konzept mit der Bezeichnung „Treffpunkt Saar“ (Stand: August 2018).

Der für eine touristisch-gewerbliche Entwicklung zu überplanende Bereich befindet sich anteilig auf den Gemarkungen Pachten (Stadt Dillingen/ Saar) und Beckingen (Gemeinde Beckingen). Während im Bereich des Dillinger Stadtteils Pachten die Entwicklung gewerblich-touristischer Nutzungen (z.B. Biergarten, Minigolf) geplant ist, sollen auf Beckinger Gemarkung Wohnmobilstellplätze entstehen und im östlichen Bereich (Höhe Kreisel) Flächen zur ökologischen Kompensation des Eingriffs der Gesamtmaßnahme in den Naturhaushalt bereitgehalten werden.

Die Erschließung soll über die nördlich an das bestehende Gewerbegebiet „Rundwies“ angrenzende Röntgenstraße (Stadt Dillingen/ Saar) erfolgen. Über die weiter südöstlich gelegene Marie-Curie-Straße ist der touristisch zu entwickelnde Standort an die Landesstraßen L 174 und L 347 sowie an die westlich der Saar verlaufende Autobahn BAB 8 angebunden.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,2 ha, wobei hiervon ca. 1,5 der Gemeinde Beckingen sowie ca. 1,7 ha der Stadt Dillingen/ Saar zuzuordnen sind.

Für die Fläche im Bereich der Gemeinde Beckingen existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt für den Teilbereich Beckingen Flächen für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist zudem eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Daher ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, weshalb der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert wird.

Um die Zulässigkeitsvoraussetzungen auf Ebene der Raumordnung und Landesplanung zu schaffen, wurde vorab ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, da der Vorhabenstandort innerhalb eines landesplanerisch festgelegten Vorranggebietes für Hochwasserschutz (VH) liegt. Einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung stimmte die Oberste Landesplanungsbehörde unter Auflagen zu.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Ein erster Entwurf liegt vor.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichts in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr und Die.13.30 -18.00 Uhr im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bergstraße 48, Zimmer 1.07 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse planverfahren@beckingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Beckingen, den 25.10.2023
T. Collmann, Bürgermeister

Anlage zum Auslegungsbeschluss: