In der Straße „Im Bornfloß“ wird am Parkplatz vor der Wassertretanlage ein beschränktes Parken angeordnet.
Dazu wird jeweils vor den beiden Parkflächen das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-32 (Parkscheibe 1 Stunde) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen.
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.