Im Gemeindebezirk Düppenweiler wird folgendes angeordnet:
Auf dem Dorfplatz, „Hauptstraße“, werden 2 Parkplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen.
Dazu wird neben dem Anwesen „Hauptstraße 12“ jeweils das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) angebracht.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.