Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 29.10.2025 wird nach § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) die Straße „Auf der Wies“, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Auf der Wies II“ liegt, der Öffentlichkeit gewidmet.
Die vorgenannte Straße erhält damit den Charakter einer öffentlichen Gemeindestraße nach § 3 des Saarländischen Straßengesetzes. Sie dient damit dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr.
Die Widmung ist nicht gleichbedeutend mit der Feststellung der endgültigen Herstellung der Straße.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328), innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Beckingen, Bauverwaltung, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung eines Widerspruchs bei der Landrätin des Landkreises Merzig-Wadern, Kreisrechtsausschuss, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, gewahrt.