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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 46/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrrechtliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

Im „Mohnweg“ wird eine für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse angeordnet.

Dazu wird vor dem Anwesen „Mohnweg 3“ rechtsseitig das Verkehrszeichen Nr. 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 15.11.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann