Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:
In der „Waldstraße“ an der Haltestelle in Höhe der Tennisplätze werden Sperrpfosten angeordnet.
Dazu werden in der „Waldstraße“ vor der Haltestelle in Höhe der Einfahrt zu den Tennisplätzen 3 Verkehrszeichen Nr. 600-60 (Sperrpfosten) aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.