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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 46/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Im Gemeindebezirk Beckingen wird folgendes angeordnet:

In der „Waldstraße“ an der Haltestelle in Höhe der Tennisplätze werden Sperrpfosten angeordnet.

Dazu werden in der „Waldstraße“ vor der Haltestelle in Höhe der Einfahrt zu den Tennisplätzen 3 Verkehrszeichen Nr. 600-60 (Sperrpfosten) aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen

Begründung:

Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beckingen, den 15.11.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann