Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06).
Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 31.10.2023 beantragt wurden, abgeholt werden.
Die Lieferung von Reisepässen dauert zur Zeit mindestens 4 Wochen.
Die Lieferung von Personalausweisen bis zu 3 Wochen.
Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten Ausweises/Reisepasses und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin.
Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt 37,00€.
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80€.
Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt 60,00€.
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50€.
In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00€.
Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Beckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder das Familienstammbuch mit.
Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fotokopie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde benötigt.
Wichtiger Hinweis:
Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit oder Ferien, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Gemeinde Beckingen hat hierauf keinen Einfluss.
Es wird deshalb empfohlen, die Dokumente mit entsprechend ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu beantragen.
Wenn eine rechtzeitige Lieferung aufgrund verspäteter Beantragung nicht möglich ist, sind die zusätzlichen Kosten eines Expressreisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses selbst zu tragen!