Titel Logo
Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 47/2023
Sonstige Behörden - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen

für die Bestellung von Beisitzerinnen und Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern für den Kreiswahlausschuss für die Europawahl und für die Wahl des Kreistages des Landkreises Merzig-Wadern am 9. Juni 2024

Ich fordere die im Landkreis Merzig-Wadern vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für die Bestellung von Beisitzerinnen und Beisitzern sowie stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern für den Kreiswahlausschuss vorzuschlagen.

Der Kreiswahlausschuss für die Europawahl besteht gemäß § 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 2 BWahlG aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Nach § 18 Abs. 2 EuWG und § 69 Abs. 2 EuWO ermittelt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis der Europawahl im Kreis.

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für die Europawahl dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorganes bestellt werden, § 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 3 BWahlG).

Der Kreiswahlausschuss entscheidet bei der Wahl des Kreistages über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 58 i. V. m. § 28 KWG) und stellt das Wahlergebnis fest (§ 62 Abs. 2, 58 i. V. m. 8 Abs. 2 KWG).

Für die Wahl des Kreistages besteht der Kreiswahlausschuss gemäß § 58 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 KWG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

Mitglied des Kreiswahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist (§ 8 Abs. 1 S. 2 KWG).

Nach § 121 Abs. 2 KWO können Mitglieder für die gleichzeitig stattfindende Europawahl zu Mitgliedern der Wahlorgane für die Kommunalwahlen berufen werden, sofern sie die kommunalwahlrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Es ist beabsichtigt, für die Europawahl und die Wahl des Kreistages des Landkreises Merzig-Wadern einen Kreiswahlausschuss mit sechs Beisitzerinnen und Besitzern zu bilden.

Die Vorschläge bitte ich bis spätestens 20. Dezember 2023 bei dem Kreiswahlleiter des Landkreises Merzig-Wadern, Wahlamt, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, Zimmer 109, einzureichen. In dem Vorschlag bitte ich Vor- und Familiennamen, die Anschrift sowie Telefonnummer und eine etwa vorhandene E-Mail-Adresse der Wahlberechtigten anzugeben.

Merzig, 22.11.2023

Der Kreiswahlleiter

des Landkreises Merzig-Wadern

Thomas Jackl

Leitender Verwaltungsdirektor