Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, einen Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,
einen Rohrleitungsbauer, oder einen Metallbauer (m/w/d)
für den Eigenbetrieb Wasserwerk ein.
| Ihr Profil: | |
| • | Erfahrungen im Betreiben und Instandhalten von versorgungs- und gebäudetechnischen Anlagen |
| • | gute handwerkliche Fähigkeiten |
| • | Führerschein Klasse B |
| • | eine selbstständige, eigenverantwortliche und zielorientierte Arbeitsweise |
| • | ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und Serviceorientierung |
| • | souveränes und seriöses Auftreten im Kundenverkehr |
| • | Teamfähigkeit |
| Ihre Aufgaben: | |
| • | Betreiben, Bedienen und Instandhalten aller versorgungstechnischen Anlagen bei den Eigenbetrieben |
| • | Verlegung und Reparatur von Rohrleitungen aus Guss, PVC und PE |
| • | Installation und Anpassung von Hausanschlüssen für die Wasserversorgung |
| • | Durchführung von kleinen Instandhaltungsmaßnahmen sowie Prüf- und Wartungsarbeiten |
Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Facharbeiten auch alle anderen bei den Eigenbetrieben anfallenden Arbeiten zu verrichten sind und Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden zu leisten ist.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Die Gemeinde Beckingen verfügt über einen Frauenförderplan und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 30.11.2024 an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen zu richten. Die Angabe ehrenamtlicher Tätigkeiten ist erwünscht.
Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.