Geschäftsnummer: BECK-4844-1
Amtsgericht Saarbrücken
Saarländisches Grundbuchamt
Die Gemeinde Beckingen hat beantragt neben den Eigentümern der Anwesen Talstraße 232 und 234 als Eigentümerin des bisher nicht gebuchten in der Gemarkung Beckingen gelegenen Grundstücks
Flur 10 Nr. 114/28 Größe 117 qm
in das Grundbuch eingetragen zu werden.
Es ist beabsichtigt für dieses vorgenannte Grundstück ein Grundbuchblatt anzulegen und die
| - | Gemeinde Beckingen zu 1/3 |
| - | Frau Imelda Hager, geb. Altmeyer, geb. am 12.11.1925 zu 1/6 |
| - | Herrn Stefan Hager, geb. am 02.06.1965 zu 1/6 |
| - | sowie Frau Ilse Schneider, geb. Hager, geb. am 22.05.1945 zu 1/3 |
als Eigentümer einzutragen.
Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Eintragung geltend machen, können ihren Einspruch binnen sechs Wochen seit Veröffentlichung bzw. Aushang dieser Bekanntmachung bei dem
Amtsgericht Saarbrücken
- Saarländisches Grundbuchamt -
Mainzer Str. 176, 66121 Saarbrücken
einlegen.