Am „Feuerwehrgerätehaus“ im Gemeindebezirk Beckingen, „Brückenstraße“, erfolgt eine Änderung der vorhandenen Parkplatz-Beschilderung. Die alte Beschilderung wird eingezogen.
Jeweils rechts vor und hinter dem Feuerwehrgerätehaus wird das Verkehrszeichen Nr. 283-10 (Absolutes Haltverbot, Anfang – Aufstellung rechts) und das Verkehrszeichen Nr. 283-20 (Absolutes Haltverbot, Ende – Aufstellung rechts) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei) aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen und Zusatzzeichen wirksam.
(§§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen
Begründung:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgt infolge geänderter gesetzlicher Vorschriften aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.