Am 07. November 2024 trat der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen im Sitzungssaal des Rathauses zu einer teils öffentlichen und teils nicht öffentlichen Sitzung mit insgesamt 15 Tagesordnungspunkten an.
Die Thematik „Kita-Bedarf in der Gemeinde Beckingen", die auf Antrag der CDU-Fraktion zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen werden sollte, verfehlte die gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung von zwei Dritteln der Mitglieder.
In der obligatorischen Einwohnerfragestunde stellte ein Bürger und interessierter Investor die Frage, wie ein eventuell mögliches Bauvorhaben zur Schaffung von Krippenplätzen bis 2027 umgesetzt werden solle. Auf die Stellungnahmen der Fraktionen zur Vorgehensweise wird auf den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ verwiesen.
Danach wurden im zweiten Tagesordnungspunkt die geprüfte Jahresrechnung 2022 mit dem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 909.645,30 € festgestellt, der Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zugeführt und dem Bürgermeister sowie den beiden Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. Im Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes wurde zuvor bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittele und die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden seien.
Im Anschluss wurde eine außerplanmäßige Ausgabe für die notwendig gewordene Containeranlage beim Gemeindebauhof Beckingen beschlossen, da die vorhandenen Raumkapazitäten nicht mehr ausreichen. Auch den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023, die vom Gemeinderat genehmigt werden müssen, wurde einstimmig zugestimmt.
Umfangreiches und komplexes Thema waren danach die Hebesätze der Gemeinde Beckingen, die in einer Satzung festgelegt werden müssen. Die Grundsteuer ist eine wichtige und stabile Einnahmequelle der Kommunen, die unter anderem die Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportplätzen und der Freiwilligen Feuerwehr sicherstellt. Durch die Grundsteuerreform hat sich die Berechnung der Grundsteuer durch das Finanzamt grundlegend verändert. Zur Beibehaltung des Einnahmeniveaus beschließt der Gemeinderat einstimmig eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bisher 460% auf 370% und eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von bisher 390% auf 450%in der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025.
In den nächsten beiden Tagesordnungspunkten ging es um den Wirtschaftsplan 2025 des EVS, der im Dezember auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung stehen wird.
Im Bereich der Abfallwirtschaft plant der EVS für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von 7,5 Mio. EUR, hier sind die vom Verband geforderten Gebührenanpassungen bereits berücksichtigt. Begründet wird eine Gebührenerhöhung mit dem infolge der CO2-Bepreisung deutlich höheren Entsorgungsentgelt an die AVA Velsen, Mehraufwendungen im Bereich „Einsammeln und Befördern“ infolge neuer Verträge, höhere Aufwendungen für Wertstoff-Zentren und dem deutlichen Anstieg der Zinsen.
Folgende Gebührensätze wurden verbandsseitig für die 2-jährige Kalkulationsperiode 2025/2026 vorgeschlagen:
Ebenfalls plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft im Ergebnis einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio. EUR. Um den Rückgang der um 0,87 % gesunkenen Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken soll der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht werden.
Als weitere Gründe werden Aufwandssteigerungen und Inflation in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen sowie die Liquiditätssicherung des EVS angegeben.
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister einstimmig dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS, der Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen, sowie der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags und dem einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
Bei den nächsten öffentlichen Tagesordnungspunkten wurde den Wirtschaftsplänen 2025, Investitionsplänen 2025, Investitionsprogrammen 2025 – 2028 und Stellenübersichten 2025 der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbetrieb Beckingen zugestimmt.
Der Wirtschaftsplanentwurf 2025 des Gemeindewasserwerkes sieht im Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.880.500 € vor. Im Vermögensplan wurden Einnahmen und Ausgaben auf 895.000 € festgesetzt. Zur Finanzierung geplanter Investitionen ist ein Kredit von 395.000 € nötig, wobei keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind.
Die Umsatzerlöse basieren auf dem durchschnittlichen Wasserverbrauch der Vorjahre.
Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage am Pumpwerk Hargarten soll die Stromkosten senken. Da die Gebühren bereits für 2024–2026 kalkuliert wurden, ist für 2025 keine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Der Investitionsplan 2025 des Gemeindewasserwerkes umfasst Investitionen von insgesamt 685.000 €. Geplant sind u. a. die Herstellung neuer Hausanschlüsse (10.000 €), der Bau einer Verbindungsleitung in der Brühlstraße und die Erneuerung von Hausanschlüssen (140.000 €). Zusätzlich sind Erneuerungen der Ortsnetzleitungen in Beckingen (Schulstraße: 60.000 €, Talstraße: 150.000 €) sowie in der Haustadter-Tal-Straße (70.000 €) vorgesehen. Neue Funkwasserzähler werden für 5.000 €, eine Notstromversorgung für das Pumpwerk Hargarten für 150.000 € und Ersatzbeschaffungen für 10.000 € eingeplant.
Die Schwerpunkte des Investitionsprogrammes 2025 - 2028 des Gemeindewasserwerkes liegen hauptsächlich in der Erneuerung von Leitungsabschnitten mit vermehrter Rohrbruchhäufigkeit und in Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung bei Druckabfällen durch Rohrbrüche bzw. Feuerwehreinsätze.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserbetriebes sieht Erträge von 3.487.000 € und Aufwendungen von 3.577.000 € vor, wobei eine Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt wurde. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von je 1.975.000 € geplant. Zur Finanzierung der Investitionen ist ein Kredit von 1.270.000 € vorgesehen; Verpflichtungsermächtigungen entfallen.
Die Umsatzerlöse basieren auf dem Abwasserverbrauch der Vorjahre, Kostensteigerungen bei Fremdleistungen, Material, Strom und Zinsen sind berücksichtigt. Der Verbandsbeitrag des EVS erhöht sich um 6,8 %, was zu Mehrkosten von etwa 103.000 € führt. Gebührenanpassungen sind 2025 nicht erforderlich, da diese bis 2026 kalkuliert sind.
Der Investitionsplan 2025 des Abwasserbetriebs umfasst Investitionen von insgesamt 1.390.000 €. Geplant sind 30.000 € für neue Hausanschlüsse sowie 50.000 € für deren Erneuerung. Weitere 50.000 € sind für dringende Inliner-Sofortmaßnahmen vorgesehen. Kanalerneuerungen sind u. a. in der Beckinger Schulstraße: (150.000 €) und in der Reimsbacher Straße (110.000 €) sowie in der Oppener Straße (Nebensammler: 120.000 €) eingeplant. Der Bau des Regenüberlaufs 804 mit Kanalerneuerung in Beckingen erhält 415.000 €, und für den Umbau des RÜ 501 in Erbringen sind 210.000 € vorgesehen. Ein Investitionszuschuss von 250.000 € ist für den RÜB 304 in Oppen eingeplant, weitere 5.000 € für neue Geräte und Werkzeuge.
Die Schwerpunkte im Investitionsprogramm 2025 - 2028 des Abwasserbetriebs liegen in den nächsten Jahren in der Erneuerung und Sanierung von Leitungsabschnitten und dem Umbau von Regenüberläufen aufgrund abgelaufener Wasserrechte. Außerdem sind Investitionen in Fremdwasserentflechtungen geplant. Sonderbeiträge fallen für den Neubau von Regenwasserbehandlungsanlagen durch den EVS jeweils im Folgejahr nach der Fertigstellung an.
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung entstand unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ eine rege Diskussion über die Vorgehensweise zur Schaffung von Krippenplätzen in der Gemeinde. Während über den Bedarf fraktionsübergreifend Einigkeit herrscht, wollte die CDU-Fraktion die Thematik schneller voranbringen indem mögliche Modelle bereits in der aktuellen Sitzung durch die zusätzliche Aufnahme besprochen und vorgestellt werden. Durch den bestehenden Bedarf und dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz dränge hier die Zeit. Von der Fraktion „Die Linke“ wurde dieses Herangehen kritisiert, da rechtliche Bedenken gegen einen vorab übersendeten Entwurf eines möglichen „Letter of Intent“ bestehen. Zudem sei hier die Zuständigkeit der gesetzlich legitimierten Gremien missachtet worden. Die SPD-Fraktion legt bei der Thematik Wert auf die Prüfung aller Voraussetzungen und entsprechende Empfehlung der Verwaltung im zuständigen Ausschuss. Nur so könnten alle Möglichkeiten ausgelotet und der beste Weg gefunden werden. Abschließend wurden vom Vorsitzenden interfraktionelle Gespräche in der Angelegenheit angeboten.