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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 49/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Sachstand Verbrauchermarkt Reimsbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in seiner Sitzung am 13.09.2023 hat der Gemeinderat Beckingen den Bebauungsplan für die Errichtung eines Netto Marktes in Reimsbach als Satzung beschlossen. Dieser wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt unmittelbar nach dem Beschluss veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Gleichzeitig hat die Gemeinde Beckingen mit der Firma Perfecta Bauträger Betreuungsgesellschaft mbH einen Vorhaben- und Erschließungsplan für eine Netto Filiale abgeschlossen. In diesem Vorhaben- und Erschließungsplan sind die Details der Umsetzung der Baumaßnahme enthalten und binden auch letztendlich den Vorhabenträger.

Damit hat der Gemeinderat alle bau- und planungsrechtlichen Beschlüsse gefasst, damit der Investor mit dem Vorhaben beginnen kann.

Ohne auf Details der Maßnahme eingehen zu dürfen, möchte ich betonen, dass das Projekt sich auf einem guten Weg befindet und ich davon ausgehe, dass der Bauantrag für den Netto Markt in Reimsbach alsbald gestellt werden kann.

Es versteht sich von selbst, dass erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und Abschluss des Durchführungsvertrages weitere Schritte durch den Investor durchgeführt werden können.

Beispielhaft seien hier nur Grundstücksankäufe im Planungsgebiet, Details des zu erstellenden Bauantrages, wie beispielsweise Planungsvorgaben der Firma Netto genannt.

Es ist selbstverständlich, dass der Bürgermeister, die Ortsvorsteherin, der Gemeinderat und der Ortsrat Reimsbach zielgerichtet an diesem wichtigen Projekt arbeiten und im Rahmen ihrer Kompetenzen auch zur Realisierung beitragen wollen.

Dies auch vor dem Hintergrund, als nach meinen Informationen der Discounter Netto mit Nachdruck das Projekt betreibt.

Wir sind zuversichtlich, das alsbald mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Beckingen, den 06.12.2023
Thomas Collmann
Bürgermeister