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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 5/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Älteren Kartenführerscheine ohne Datum des Ablaufs der Gültigkeit (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Personen die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Der bisherige Führerschein

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.