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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Bekanntmachung der Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat mit Beschluss vom 19.09.2024 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ beschlossen.

Mit Bescheid vom 20.12.2024, Az.: OBB 11 – 402-7/23 Be hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Wohnmobilstellplatz Treffpunkt Saar“ wirksam.

Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeinde Beckingen, Rathaus, Bauamt, Zimmer 1.07 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind

Beckingen, 29.01.2025
T. Collmann, Bürgermeister