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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 5/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Umtausch von Führerscheinen

Personen die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Bei Personen die nach 1953 geboren sind und kein Ablaufdatum (Feld 4b) auf Ihrem Kartenführerschein eingetragen haben, müssen zum folgenden Stichtag umtauschen:

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (in Papierform)
  • Der bisherige Führerschein

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.