Im Gemeindebezirk Beckingen wird hiermit folgendes angeordnet:
Die Zuwegung zum „Mohnweg“ und „Distelweg“ wird ab der Einmündung „Nikolausstraße“ in Richtung „Eichenstraße“ als Einbahnstraße ausgewiesen.
Dazu wird an der Einmündung von der „Nikolausstraße“ kommend vor dem Anwesen „Nikolausstraße 83“ einmal das Verkehrszeichen Nr. 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) sowie das Verkehrszeichen Nr. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) aufgestellt. Vor der Einmündung in Höhe des Anwesens „Eichenstraße 1“ wird beidseitig das Verkehrszeichen Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt.
(§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den derzeit gültigen Fassungen)
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Begründung:.
Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.
Vollsperrung Verbindungsstraße von Düppenweiler nach Hüttersdorf
Wegen Straßensanierungsarbeiten wird die Verbindungsstraße zwischen Düppenweiler und Hüttersdorf von Montag, 18.12.2023 bis Donnerstag, 21.12.23 für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt.