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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 50/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Der Bürgermeister informiert

Neues aus dem Gemeinderat

Am 06. Dezember trat der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen im Kulturhaus „Alte Wäscherei“ zu seiner letzten regulären Sitzung im Jahr 2023 zusammen. In der teils öffentlichen und teils nicht öffentlichen Sitzung standen insgesamt stattliche 22 Tagesordnungspunkte zur Beschlussfassung an.

Nachdem es in der obligatorischen Einwohnerfragestunde keine Wortmeldungen gab, wurde zunächst über die Ausweitung des Kooperationsvertrages zur Umsetzung der landesweiten systematischen Medienausleihe mit dem Landkreis Merzig-Wadern debattiert.

Zur Umsetzung des Digitalpaktes wurde an allen Schulen ein leistungsfähiges LAN und WLAN-Netz aufgebaut, die digitale Ausstattung in den Klassen- und Funktionsräumen abgeschlossen sowie im Rahmen der neuen landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (=LSMS) Tablets als mobile Arbeitsgeräte angeschafft wurden, muss nun auch die nötige Ladeinfrastruktur geschaffen und der langfristige Support der Tablets sichergestellt werden.

Zunächst werden die Personalkosten für die Systembetreuung und Wartung der Geräte aus Landesmitteln finanziert sowie jeder Schule pro Klasse bis zu 1.200,- € für die Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2025 beteiligt sich die Gemeinde dann abhängig von der Schülerzahl an den anfallenden Kosten. Auch die jährlichen Lizenzkosten für den Betrieb der Leihgeräte sowie evtl. anfallende Ersatzbeschaffungen werden über den Gemeindehaushalt finanziert.

Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise durch die Erweiterung der schon bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS), den Digitalpakt und den Support der IT an den Grundschulen einstimmig zugestimmt.

Ebenfalls einstimmig wurde der Bürgermeister im nächsten Tagesordnungspunkt ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2024 des EVS in der Verbandsversammlung am 12.12.2023 zuzustimmen.

Dieser beinhaltet unter anderem gleichbleibende Abfallgebühren für das Jahr 2024, im Bereich der Abwasserwirtschaft jedoch eine Steigerung des einheitlichen Verbandsbeitrages um 6,8% von bisher 3,146 EUR pro cbm auf 3,360 EUR pro cbm. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr würde dies eine Mehrbelastung von 0,80 Euro pro Bürger(in) und Monat bedeuten. Aufgrund der derzeit unsicheren Rahmenbedingungen soll sich der EVS-Wirtschaftsplan erneut nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum beziehen.

Reine haushaltsrechtliche Formalität war die anschließende einstimmige Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022, die Beantragung der Zuweisungen nach dem Saarlandpaktgesetz sowie der Beschluss, im Jahr 2024 diese allgemeinen Investitionszuweisungen (voraussichtlich 239.330 Euro) und die besonderen Investitionszuweisungen (voraussichtlich 764.571 Euro) für Investitionen zu verwenden.

Finanzpolitisch ging es auch in der umfangreichen Tagesordnung weiter. Nach Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2024/2025, der Stellenpläne 2024/2025 und des Investitionsprogrammes für die Jahre 2022 bis 2028 erfolgte die Beratung zum Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025.

Dieser schließt im Ergebnishaushalt im Jahr 2024 mit einem Defizit von 990.704 € ab, während für 2025 ein Defizit von 900.099 € erwartet wird. Bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird für 2024 ein Überschuss von 1.200.000 € und für 2025 von 1.241.670 € erwartet.

Durch die positiven Ergebnisse in der laufenden Verwaltungstätigkeit in den vergangenen Jahren konnten die Kassenkredite begrenzt und im Jahr 2020 sogar vollständig zurückgezahlt werden. Derzeit ist die Gemeinde kassenkreditfrei und der Haushaltsplan für 2024/2025 sieht auch keine Aufnahme von Liquiditätskrediten vor. Dies wird als eine Position betrachtet, um die uns viele andere Kommunen im Saarland beneiden dürften. Der Gemeinderat hat durch eine verantwortungsvolle Finanzpolitik stets dazu beigetragen, Kassenkredite zu vermeiden.

Der einstimmig verabschiedete Doppelhaushalt 2024/2025 sieht unter anderem folgende Investitionen vor:

  • Die Fertigstellung des Neubaugebietes in Düppenweiler
  • Investitionen in unsere Schulen und die Kindergärten in Beckingen, Düppenweiler, Erbringen und Oppen
  • Infrastrukturmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen
  • Investitionen in die Freiwillige Feuerwehr, insbesondere für ein neues Feuerwehrgerätehaus für das Obere Haustadter-Tal sowie ein neues Einsatzfahrzeug
  • Investitionen in Sport und Kultur, wie beispielsweise in den SaarGarten

Die Gemeinde plant in den nächsten zwei Jahren Investitionen von rund 14,5 Mio. €, vor allem für Kindergärten, Schulen und die Freiwillige Feuerwehr.

Allerdings wurde die Entwicklung der Kreisumlage im Rat als äußerst kritisch betrachtet, da sie mit rund 12,2 Mio. Euro jährlich die höchste und mittlerweile eine existenzgefährdende Ausgabe im Gemeindehaushalt darstellt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Stellungnahme der Gemeinde zum Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030 beschlossen. In diesem wurden die bisherigen Teilabschnitte Siedlung und Umwelt von der Landesregierung zusammengefasst, um eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes zu ermöglichen. Der Plan gilt für das gesamte Saarland und ist Grundlage für Regionalpläne und kommunale Bauleitplanung.

Dabei geht er unter anderem auf die Raum- und Siedlungsstruktur, die Wohnsiedlungsentwicklung sowie die Bedeutung der einzelnen Vorbehalts- und Vorranggebiete ein. Vom Gemeinderat wird kritisch betrachtet, dass die Bestimmungen maßgeblich sind und eminent in die Planungshoheit der Gemeinde eingreifen. Ausweisungen von Neubaugebieten werden fast unmöglich. Der mit der Ausweisung verbundene Verwaltungsablauf wird zudem nochmals erschwert, was nicht nur der endgültigen Realisierung entgegensteht, sondern der Gemeinde viel Zeitaufwand und hohe Kosten verursachen wird. Die Wohnentwicklung soll vor allem im Ortsteil Beckingen (zentraler Ort) vorangetrieben werden. Auch die Ansiedlung von Gewerbetreibenden wird aufgrund des Grund- und Hochwasserschutzes sowie anderer, der Errichtung von Gewerbegebieten entgegenstehenden Ausweisungen von Vorranggebieten, ebenfalls praktisch unmöglich.

Nach Anhörung aller Ortsräte und intensiver Beschäftigung im zuständigen Bau- und Umweltausschuss hat der Gemeinderat diese Punkte einstimmig in einer entsprechenden Stellungnahme beanstandet und in dieser auf die Situation in der Gemeinde Beckingen und ihrer neun Gemeindebezirke aufmerksam gemacht.

Gleich im Anschluss ging es um die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Beckingen“. Hier plant der Investor eine Anlage mit einer Leistung von 6 MW. Die erzeugte elektrische Energie soll in der Talstraße in das Stromnetz der energis eingespeist werden. Die Anlage wird aus der Ortslage von Beckingen her nicht einsehbar sein. Als Bauphase sind ca. 3 Monate geplant.

Zur Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen hat der Gemeinderat mehrheitlich die entsprechende Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Annahme des Bebauungsplanentwurfes und die öffentliche Auslegung mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.

Nach dem anschließenden Beschluss über die Stellenübersichten der Eigenbetriebe Gemeindewasserwerk und Abwasserbetrieb Beckingen erfolgten die entsprechenden Beratungen zu den Wirtschafts- und Investitionsplänen.

Der Wirtschaftsplan 2024 des Wasserwerkes schließt im Erfolgsplan mit 1.876.000,- € ab, während im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben bei 1.345.000,- € liegen. Für geplante Investitionen ist ein Kredit von 850.000,- € notwendig. Die Umsatzerlöse berücksichtigen bereits eine mögliche Erhöhung des Grundwasserentnahmeentgelts.

Für die Jahre 2024-2026 zeigt die Neukalkulation, dass die aktuellen Gebühren nicht ausreichen werden um die steigenden Kosten in Fremdleistungen, Material, Strom und Energie zu kompensieren.

Von der Verwaltung war daher eine Erhöhung des Gebührensatzes von 1,35 € auf 1,65 € vorgeschlagen worden. Für einen 4-Personen-Haushalt errechnet sich eine jährliche Mehrbelastung von 36,00 €. Für einen 1-Personen-Haushalt würde die Mehrbelastung 10,50 € betragen, wobei die Gemeinde Beckingen selbst nach den Erhöhungen einen der günstigsten Wasserpreis im Saarland behalten wird. Der entsprechenden Satzungsänderung der Gebührensatzung wurde, neben dem Wirtschafts- und Investitionsplan sowie dem Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Gemeindewasserwerkes, einstimmig zugestimmt.

Der Investitionsplan für 2024 sieht dabei Gesamtinvestitionen in Höhe von 1.155.000,- € vor. Diese beinhalten u. a. die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen für Neubauten, Wasserleitungsneubaumaßnahmen, Erneuerungsmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Ortsnetzleitungen, den Einbau neuer Funkwasserzähler, die Sanierung der Wasserkammer im Hochbehälter Fischerberg, den Neubau des Sozialraums am Pumpwerk in Hargarten, den Neubau der Photovoltaikanlage am Pumpwerk Hargarten sowie Ersatzbeschaffungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die Schwerpunkte des Investitionsprogrammes 2024–2027 liegen dabei in der Erneuerung von Leitungsabschnitten mit vermehrter Rohrbruchhäufigkeit, Maßnahmen zur Reduzierung des Strombezugs und zur Sicherstellung der Versorgung bei Stromausfall.

Der Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserbetriebs zeigt im Erfolgsplan Erträge von 3.447.000,- € und Aufwendungen von 3.367.000,- €. Eine noch auszugleichende Überdeckung aus Vorjahren wurde berücksichtigt. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben mit 2.475.000,- € veranschlagt. Zur Finanzierung von Investitionen ist ein Kredit von 1.710.000,- € vorgesehen.

Die Umsatzerlöse basieren auf dem Durchschnittsverbrauch der Vorjahre. Kostensteigerungen in Fremdleistungen, Material- und Stromkosten sowie Zinsaufwendungen sind in der Kalkulation berücksichtigt.

Aufgrund der Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS im Jahr 2024 um 6,8% von 3,146 €/m³ Frischwasser auf 3,360 €/m3 ist eine Erhöhung der Gebühren unausweichlich. Auch für die kommenden Jahre wurden von Seiten des EVS weitere Erhöhungen angekündigt (2025 und 2026 jeweils um 6,8%). Um bis zum Jahr 2026 gleichbleibende Gebühren garantieren zu können wurde nach Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen, die Schmutzwassergebühr auf 3,45 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,49 €/m² zu erhöhen. Der entsprechenden Satzungsänderung im Gebührenverzeichnis zur Abwasser-Abgabensatzung wurde neben dem Wirtschafts- und Investitionsplan sowie dem Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Abwasserbetriebes einstimmig zugestimmt.

Der Investitionsplan 2024 des Abwasserbetriebs sieht Gesamtinvestitionen von 2.000.000,- € vor. Er beinhaltet die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen für Neubauten, die Erschließung des Neubaugebiets "Auf der Wies" in Düppenweiler, Erneuerung von Hausanschlüssen, Sofortmaßnahmen mit Inlinern, Fertigstellung der Kanalerneuerung im Ahornweg in Honzrath, sowie den Einbau von Inlinern in der Lutwinusstraße in Saarfels und der Honzrather Straße. Mittel sind auch für bereits geplante Umbauten der Regenüberläufe in Beckingen, Erbringen und Hargarten sowie die Instandsetzung des RÜ 405 in Reimsbach vorgesehen. Zusätzlich sind 5.000,- € für die Neubeschaffung von Geräten und Werkzeugen eingeplant.

Die Hauptschwerpunkte der Investitionen liegen in den nächsten Jahren in der Erneuerung und Sanierung von Leitungsabschnitten und dem Umbau von Regenüberläufen aufgrund abgelaufener Wasserrechte. Außerdem sind Investitionen in Fremdwasserentflechtungen geplant.

Die anschließenden Auftragsvergaben für die Planungen zur Neugestaltung des Oppener Dorfplatzes, die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten sowie die Flachdacharbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte St. Marzellus im Gemeindebezirk Beckingen erfolgten jeweils einstimmig an den günstigsten Anbieter.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ bedankten sich der Bürgermeister und die Fraktionen für die geleistete Arbeit der Verwaltung in diesem Jahr, vor allem aber gegenseitig für die konstruktive und faire Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle der Gemeinde.

Beckingen, den 13.12.2023
Thomas Collmann
Bürgermeister