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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 50/2024
Sonstige Behörden - amtlich
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Landkreis Merzig-Wadern

Frist für Antragstellung auf Fahrkostenzuschuss

Das Land gewährt den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.

Für die Geltendmachung möglicher Ansprüche sind folgende Ausschlussfristen zu beachten: Letzter Abgabetermin für die Anträge auf Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2024/2025 ist der 31. Dezember 2024.

Bei bereits erfolgter Bewilligung eines Fahrkostenzuschusses für das Schuljahr 2023/2024 müssen die entsprechenden, für die Geltendmachung der entstandenen Fahrkosten notwendigen Fahrkarten bis zum 31. Dezember 2024 beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, eingereicht werden.

Nicht form- und fristgerecht eingereichte Anträge für das Schuljahr 2024/2025 oder Fahrkarten für 2023/2024 können nach der Ausschlussfrist vom 31. Dezember 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontakt:

Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Schülerförderung

Telefon: (06861) 80160

Fax: (06861) 80365

E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de