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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 50/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Umtausch von Führerscheinen

Personen die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Bei Personen die nach 1953 geboren sind und kein Ablaufdatum (Feld 4b) auf Ihrem Kartenführerschein eingetragen haben, müssen zum folgenden Stichtag umtauschen:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (in Papierform)
  • Der bisherige Führerschein

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.