Die nachstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan der Stiftung „Kulturbesitz der Gemeinde Beckingen“ für die Haushaltsjahre 2022/2023 liegt zur Einsichtnahme vom 21.12.2022 bis einschl. 27.01.2023 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 2.10, öffentlich aus.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.