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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 51/2022
Bekanntmachungen Finanzverwaltung
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die nachstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan der Stiftung „Kulturbesitz der Gemeinde Beckingen“ für die Haushaltsjahre 2022/2023 liegt zur Einsichtnahme vom 21.12.2022 bis einschl. 27.01.2023 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 2.10, öffentlich aus.

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Beckingen, den 16.12.2022
Der Vorsitzende des Kuratoriums
Thomas Collmann
Bürgermeister